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Platzreglement
Sonderplatzregel Schutzzone Heidelerche

Heidelerche

 

Beim Bau des Golfplatzes Baltic Hills Golf Usedom wurden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgenommen.

Auf dem Golfplatzgelände wurden als Habitatschutzmaßnahme für Heidelerche-vorkommen zwei jeweils ca. 1 Hektar große Schutzzonen angelegt. Diese Schutzzonen befinden sich im Waldrandbereich hinter dem zweiten Grün und dem dritten Abschlag sowie rechts neben der 15. Spielbahn.

 

Zum Schutz der Heidelerchevorkommen ist das Betreten dieser Flächen nicht gestattet.

 

Die Spielleitung legt zum Schutz des behördlich geschützten Landschaftsteils (Schutzzone „Heidelerche“) folgende Platzregel fest:

 

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball in der mit blauen Pflöcken mit grünem Kopf gekennzeichneten „Schutzzone Heidelerche“ ist, darf der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 25-1c in Anspruch nehmen. Die Schutzzone darf nicht betreten werden.

 

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:

Lochspiel – Lochverlust

Zählspiel – Zwei Schläge

 

Bei Missachtung des Verbots, die Schutzzone zu betreten, kann die Spielleitung in schwerwiegenden Fällen ein Platzverbot aussprechen.

 

 

 
Platzregeln Baltic Hills Golf Usedom

 

  1. Aus – Regel 27

    Durch weiße Pfosten und/oder Zäune gekennzeichnet.

    Links der Spielbahnen 1,2,4 und 8.

    Rechts der Spielbahnen 10,13,14,15 und 18.

     

  2. Hemmnisse – Regel 24

    Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse und dürfen der Regel entsprechend entfernt werden.

     

    2.1. Platzausrüstung

    Alle Ballwascher, Sitzbänke und Abfallbehälter innerhalb des Platzes sind bewegliche Hemmnisse und dürfen der Regel entsprechend zum spielen eines Balls entfernt werden.

     

    2.2. Anpflanzungen/ Wetterschutzhütten

    Behindert eine junge Pflanze, welche durch einen Stützpfahl, Gießring oder sonst wie kenntlich gemacht ist oder eine Wetterschutzhütte, die Lage des Balles, die Standposition oder den beabsichtigten Schwung des Spielers, so muss Erleichterung in Anspruch genommen werden. (Regel 24-2.b.)

     

  3. Entfernungsmarkierungen jeweils bis Grünanfang

    Die Entfernungsmarkierungen am Fairwayrand gelten als bewegliche Hemmnisse. (Regel 24-1)

     

  4. Wasserhindernisse – Regel 26

    Sind durch gelbe Pfosten und/oder Linien gekennzeichnet. Seitliche Wasserhindernisse sind durch rote Pfosten und/oder Linien gekennzeichnet.

    Rechts der Spielbahnen 2 und 3, und am Grün der Spielbahnen 9 und 18.

     

  5. Ungewöhnlich beschaffener Boden – Regel 25

    Boden in Ausbesserung, von dem nicht gespielt werden darf, ist gekennzeichnet durch blaue Pfähle und/oder weiße Einkreidungen.

     

  6. 5.1. Geschützte Gebiete (Biotope)

    Die als GuR gekennzeichneten Gebiete, hinter dem Grün von Bahn 2 und rechts der Spielbahn 15 sind behördlich geschützte Biotope und dürfen nicht betreten werden. Es darf straflos Erleichterung nach Regel 25-1.c. in Anspruch genommen werden.

    Siehe Sonderplatzregel zum Schutz der Heidelerche

     

  7. Strafen bei Verstoß gegen die Platzregeln

    Im Lochspiel: Lochverlust

    Im Zählspiel: 2 Strafschläge

    Bei Verstoß gegen das Verbot des Betretens der Biotope kann eine Platzsperre ausgesprochen werden.

     

  8. Hinweis:

    Bitte achten Sie auf zeitweilige Sonderplatzregeln bzw. Ergänzungen im Aushang.

  9.  

 
Platzordnung
  1. Platzarbeiter haben Vorrang vor dem Spielbetrieb.
  2. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  3. Hunde dürfen angeleint auf dem Platz mitgeführt werden.
 
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