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Beim Bau des Golfplatzes Baltic Hills Golf Usedom wurden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgenommen.
Auf dem Golfplatzgelände wurden als Habitatschutzmaßnahme für Heidelerche-vorkommen zwei jeweils ca. 1 Hektar große Schutzzonen angelegt. Diese Schutzzonen befinden sich im Waldrandbereich hinter dem zweiten Grün und dem dritten Abschlag sowie rechts neben der 15. Spielbahn.
Zum Schutz der Heidelerchevorkommen ist das Betreten dieser Flächen nicht gestattet.
Die Spielleitung legt zum Schutz des behördlich geschützten Landschaftsteils (Schutzzone „Heidelerche“) folgende Platzregel fest:
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball in der mit blauen Pflöcken mit grünem Kopf gekennzeichneten „Schutzzone Heidelerche“ ist, darf der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 25-1c in Anspruch nehmen. Die Schutzzone darf nicht betreten werden.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:
Lochspiel – Lochverlust
Zählspiel – Zwei Schläge
Bei Missachtung des Verbots, die Schutzzone zu betreten, kann die Spielleitung in schwerwiegenden Fällen ein Platzverbot aussprechen.
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