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Spielberechtigungsvertrag (AGB vom 1.3.2009)

 

1. Spielberechtigung

Die Golfplatz Korswandt GmbH ist Betreiberin der Golfanlage Korswandt.

 

(1) Die Spielberechtigung wird auf der Anlage Korswandt durch die beidseitige Unterzeichnung des umseitigen Aufnahmeantrages erworben.

Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 12 Monaten (jahresübergreifend, z.B. 01.07.2009 – 30.06.2010) und verlängert sich immer automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde. Eine wirksame Kündigung, die nicht per Einschreiben erfolgt, bedarf einer rechtzeitigen Kündigungsbestätigung durch dieGolfplatz Korswandt GmbH.

 

(2) Mit der Spielberechtigung erhält der Erwerber (im folgenden “Mitglied”) die Berechtigung die Anlage, Golfplatz Korswandt, in auf Golfanlagen üblichem Umfang und unter Beachtung der jeweils gültigen Haus-, Platz- und Spielordnung, zu nutzen.

Die Golfplatz Korswandt GmbH stellt dem Mitglied einen Golf Ausweis zur Verfügung und übernimmt dessen Handicapverwaltung.

 

2. Entgelt für den Erwerb der Spielberechtigung

Die Spielberechtigung wird unter aufschiebender Bedingung der vertragsgemäßen Zahlung des Nutzungsentgeltes erworben. Die Zahlungen werden per Lastschrift eingezogen.

 

Die Mitgliedschaftsgebühr ist unabhängig von der Intensität der Nutzung der Golfanlage durch das Mitglied zu zahlen. Die Golfplatz Korswandt GmbH kann den Beitrag für die jeweils anschließende Mitgliedschaft des Mitglieds anpassen und wird dies bis jeweils 31.08. eines jeden Jahres bekannt geben. Das Nutzungsentgelt der Spielberechtigung versteht sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Veränderung des Satzes der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsunterzeichnung erfolgt eine entsprechende Anpassung des Beitrages. Das Mitglied stimmt einer entsprechenden Betragserhöhung zu.

 

3. Zahlungsrückstand

Kommt ein Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, z.B. durch Nichtzahlung, Rückgabe bzw. Widerruf einer Lastschrift, wird die Golfplatz Korswandt GmbH das Mitglied zwei Wochen nach Fälligkeit schriftlich zur Zahlung auffordern.

 

Sofern das säumige Mitglied dieser Zahlungsaufforderung nach einer Fristsetzung von weiteren 2 Wochen nicht nachkommt, kann die Betreiberin das Nutzungsrecht endgültig entziehen. Gleichwohl wird das Mitglied von seiner Entrichtung des Nutzungsentgeltes nicht befreit, d.h. der restliche offene Mitgliedsbeitrag wird sofort fällig.

 

5. Haftung

Die Benutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr der Mitglieder. Die Golfplatz Korswandt GmbH haftet für keinerlei Schäden, die den Mitgliedern, ihren Angehörigen oder sonstigen Personen in ihrer Begleitung durch das Betreten der Golfanlage entstehen. Auch im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Golfplatz Korswandt GmbH vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt auch für Handlungen der Erfüllungsgehilfen der Golfplatz Korswandt GmbH.

 

6. Schlussbestimmungen

(1) Die Golfplatz Korswandt GmbH kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen, z. B. bei wiederholten groben Verstößen gegen die Haus-, Platz- und Spielordnung, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung der Golfanlage, bei wiederholten groben Störungen des Spielbetriebs oder bei wiederholter Missachtung von wesentlichen Anweisungen der Aufsichtspersonen oder bei Zahlungsrückstand. Ein wiederholter Verstoß liegt vor, wenn das Mitglied einmal schriftlich abgemahnt wurde und sodann eine neue Verletzungshandlung begeht.

 

(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

 

(3) Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung der Schriftform-Erfordernis.

 

(4) Die Haus-, Platz- und Spielordnung liegt im Sekretariat aus. Die Golfplatz Korswandt GmbH kann die Haus-, Platz und Spielordnung ändern, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen der Golfanlage gerechtfertigt und den Spielern zumutbar ist.

 

Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die ungültige Regelung ist durch eine wirtschaftlich entsprechende und rechtlich zulässige Vereinbarung zu ersetzen.

 

 

 

Erfüllungsort für alle wechselseitigen Leistungen ist Golfplatz Korswandt GmbH.

Gerichtsstand ist Stralsund.

 

Golfplatz Korswandt GmbH Hauptstraße 10 17419 Korswandt

Tel. 038378-32318 Fax 038378-33730

 

Geschäftsführer Lutz Begrow

St. Nr.: 084/109/00840 FA Greifswald

HRB 6198 Stralsund

 

Sparkasse Vorpommern – Konto 1000 21 549 – Blz 150 50 500

IBAN DE 42 1505 0500 0100 0215 49 / BIC NOLADE21GRW

 

 

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